Besonderheiten im Ausland

Eine Motorrad-Tour ins Ausland macht Spaß und ist bei vielen Bikern beliebt. Doch Vorsicht: Nicht nur in der Kultur heißt es oft „andere Länder, andere Sitten“, sondern auch bei den Eigenheiten im Umgang mit Motorradfahren gibt es einige Dinge zu beachten. Doch wenn Sie sich nachfolgende Tabelle zu Herzen nehmen, sollte einer unbeschwerten Tour nichts mehr im Wege stehen:

Land Pflicht Warnweste Helmpflicht Fahren mit Sozius
Belgien ja ja; Ausnahme: Trikes ohne Gehäuse mit einem Leergewicht von 400 kg oder mehr
Frankreich nein ja, auch für Trikes und Quads
Italien nein ja, bei Nichteinhaltung zusätzlich zur Geldbuße Beschlagnahmung des Motorrades für 60 Tage möglich
Luxemburg ja ja; Ausnahme für angeschnallte, sich in einem „Käfig“ befindende Personen Sitz des Fahres bzw. Beifahres > als 50 cm
Österreich nein ja
Dänemark nein ja; Ausnahme bei Quads/ATV´s mit Zulassung als „Pkw“. (In DK Zulassung als „Fahrzeug“)
Niederlande nein ja; Ausnahme: Trikes und Quads mit Sicherheitsgurten
Spanien nein ja
Tschechien nein ja Beifahrer muss mindestens 12 Jahre alt sein
Schweiz nein ja

Quellen:
www.arcd.de
www.adac.de